Neuer Immobilien-Ratgeber Spanien
(Ratgeber Ferienimmobilie)
Bereits die 2. Auflage des Immobilien-Ratgeber Spanien ist jetzt im GD Verlag erschienen. Denn innerhalb von zwei Jahren hat sich bereits vieles verändert und machte die Aktualisierung notwendig.
Der neue Ratgeber ist frisch überarbeitet und erweitert worden. Die zahlreichen Änderungen im spanischen Recht wurden mit ihrer Auswirkung auf die steuerliche Situation bei dem Erwerb und dem Besitz von Immobilien in Spanien erläutert.
Spanische Immobilien sind bei Deutschen insbesondere als Feriendomizil sehr beliebt: Die Zahl der deutschen Immobilienbesitzer in Spanien wird auf 300.000 bis 500.000 geschätzt. Doch damit der Traum von einer Ferienimmobilie nicht zum Albtraum wird, sind gründliche Vorbereitung der Kaufentscheidung und guter Rat gefragt.
Der Immobilien-Ratgeber Spanien von Lutz Minkner hat hier eine Lücke geschlossen, die in der deutschsprachigen Literatur zu den Spezialfragen des spanischen Immobilienrechts vorhanden war. Das Buch gilt inzwischen in der Fachpresse als das Standardwerk zum Thema Immobilienerwerb in Spanien unter Berücksichtigung rechtlicher und steuerlicher Aspekte.
Die wichtigsten Fragestellungen zum Immobilienkauf in Spanien wurden vollständig überarbeitet, aktualisiert und erweitert und auf 438 Seiten mit vielen Beispielsfällen, Vertragsmustern und Formularen dargestellt. Der Ratgeber informiert zu den Aufgaben von Kaufberatern, zum Vertragsrecht, zu Fallstricken, zum spanischen Eigentumsregister und vielem mehr.
Beim Erwerb einer Ferienimmobilie fallen neben dem Kaufpreis Steuern (Grunderwerbsteuer oder Mehrwertsteuer) sowie weitere Nebenkosten (Notar, Eigentumsregister, Gestoria) an. Der Autor erläutert auch dieses komplexe Thema in sehr anschaulicher Weise. Auch jährlich muß der Eigentümer Steuererklärungen zur Einkommen- und Vermögensteuer abgeben, wobei allerdings die Vermögensteuer in Spanien rückwirkend zum 1.1.2008 abgeschafft werden soll.
Im zweiten Teil des Werkes befasst sich Lutz Minkner mit Spezialthemen wie das spanische Baurecht (insbesondere Mangel- und Gewährleistungsrecht), der Haftung der am Baugeschehen beteiligten Personen und der Verjährungsproblematik, Rechte und Pflichten in der Eigentümergemeinschaft, Immobilienerwerb in der Zwangsversteigerung, das spanische Wohneigentumsgesetz, spanisches Mietrecht, Timesharing und das spanische Gerichtsverfahren.
Foto: Immobilien Ratgeber Spanien
Datum: 19.11.2008
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