Warnwestenpflicht für Radfahrer
(Aus aller Welt)In Frankreich gilt die Warnwestenpflicht jetzt auch für Radfahrer. Und zwar nicht nur bei Unfällen, sondern immer bei schlechter Sicht.
Fahrradtouristen und Aktiv-Urlauber in Frankreich sollten daher schon vor Beginn ihrer Radtour ihr Reisegepäck überprüfen. Denn bereits in der Unterkunft oder im Hotel mit dem Rad angekommen, kann es schon zu spät sein: für Zuwiderhandlungen gibt es seit Oktober eine Geldstrafe von 35 Euro - ohne Ausnahme.
Der Hintergrund: auch Urlauber, die mit dem Fahrrad unterwegs sind, sollen bei schlechten Sichtverhältnissen besser geschützt sein. So muss fortan jeder Radfahrer außerhalb von Ortschaften nachts und bei schlechten Sichtverhältnissen eine EU-konforme Warnweste auf französischen Straßen tragen.
Wie Untersuchungen belegt haben, sind Radsportler und Radfahrer auf Urlaubstour mit reflektierender Warnweste bei Tag dreimal besser und nachts fünfmal besser zu erkennen, als ohne Warnweste. Daher: auf in den Frankreich-Urlaub mit neuem Rundumschutz.
www.franceguide.com
quelle: touristikpresse
Datum: 16.10.2008
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