Einreisebestimmungen für den Hund

Skubie Wer mit seinem Hund über Grenzen reisen will, muss die Gesetze vor Ort einhalten.
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Die Einreisebestimmungen für einen Urlaub mit dem Hund werden von Land zu Land sehr unterschiedlich sein. Selbst innerhalb Deutschlands gibt es innerhalb der Bundesländer unterschiedliche Hundeverordnungen, die sich lokal noch einmal stark verifizieren lassen. Wer mit einem Hund innerhalb Deutschlands reist, sollte sich auch über diese Feinheiten innerhalb der Region informieren.

Innerhalb der EU wurden die Regeln leicht vereinfacht und finden durch eine EU-Verordnung für Hunde Kraft und Ausdruck. Diese EU-Verordnung für Hunde sieht unter anderem eine eindeutige Identifikation vor. Diese muss spätestens ab 2011 bei allen Hunden elektronisch gekennzeichnet werden. Nur in Ausnahmen werden bis 2011 auch Hunde einreisen dürfen, die ihre Identifikation durch eine sehr gut lesbare Tätowierung nachweisen können. Das Mitführen eines sogenannten Heimtierausweises gilt als Pflicht und ist ähnlich dem Tragen eines Personalausweises zu verstehen. Dieser Heimtierausweis wird vom Tierarzt ausgestellt. In den meisten Ländern ist das Nachweisen einer Tollwutimpfung oberstes Gebot.

Doch allein diese Vereinfachung reicht für das Reisen mit Hunden nicht aus. So gibt es auch immer wieder Fragen, die die Einfuhr von bestimmten Hunderassen betreffen. In Dänemark, Deutschland aber auch die Niederlande schließen Hunderassen wie die Pit-Bull-Terrier oder die Tosas sowie die American Staffordshire-Terrier aus oder schränken sie zumindest über den Nachweis von Stammbäumen ein. Island hingegen setzt bei der Einreise von Hunden eine bestimmte Quarantänezeit voraus und erteilt Touristen keine Einreise mit dem Hund. Ähnlich interessant gestalten sich die Unterschiede bei Welpen, die weniger wie drei Monate alt sind. Hier muss nicht in allen Ländern eine Impfung nachgewiesen werden, jedoch darf auch ein Welpe mit einem Heimtierausweis auch nicht in alle Mitgliedstaaten der EU vereisen. Die EU Richtlinien sind in einer Broschüre zusammen mit weiteren Tipps und Hinweisen zusammengefasst und lassen sich auch im Internet schnell und vor allem stetig aktualisiert wiederfinden.

Seit dem 1. 10. 2004 findet die EU-Verordnung (Verordnung 998/2003 des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 26. 05. 2003) über die Ein- und Ausfuhr von Heimtieren, zu der Hunde, Katzen aber auch andere Haus-und Heimtiere zählen, zwischen EU-Mitgliedsstaaten sowie aus Drittländern in EU-Mitgliedsstaaten Anwendung. Man strebt mit dieser EU-Verordnung an, dass durch Reisen mit Hunden und Katzen ein verbesserter Schutz vor Einschleppung und Verbreitung der Tollwut gewährleistet wird.

Foto: Christian Lahme

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